Nachrichten aus Hommingberg und Umgebung
Archiv: Dienstag, 8. November 2005

Freiheitsstrafe für rabiaten Rowdy

Urteil
Urteil
Das Stadtbezirksgericht Hommingberg hat den 21jährigen mehrfach einschlägig vorbestraften Thomas Sch. wegen Rowdytums im schweren Fall und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zum Schadenersatz in voller Höhe verurteilt.

Sch. hatte am 8. September dieses Jahres in betrunkenem Zustand auf dem Hommingberger Hauptbahnhof grundlos auf mehrer Bürger eingeschlagen und dabei eine Hommingberger Gepardenforelle schwer verletzt.
Der Angeklagte war erst am Tag zuvor nach zweijähriger Haft aus dem Strafvollzug entlassen worden.

Quelle: Berliner Zeitung, 4. Mai 1983, Seite 8