Nachrichten aus Hommingberg und Umgebung
Freitag, 02. Dezember 2005 10:55

Achtung Autofahrer! Verkehrsänderungen in der Innenstadt

Einbahnstraßenregelung für Radfahrer
Einbahnstraßenregelung für Radfahrer
Ab Montag, den 5. Dezember, sind im Innenstadtbereich bis zur Straße Alte Hommingberger Gepardenforelle alle Einbahnstraßen, bis auf wenige Ausnahmen, für Fahrradfahrer in beiden Richtungen freigegeben.

Die Beschilderung der Einbahnstraßen wird entsprechend angepasst.
Für Radfahrer bedeutet das Zusatzzeichen zu Einbahnstraßen (1022-10, im Bild links), dass sie, obwohl die Straße in dieser Richtung für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt ist, dennoch in die so gekennzeichnete Straße einfahren dürfen.

Das Einbahnstraßenschild mit Zusatzzeichen (1000-33, rechts) weist Auto- und Radfahrer darauf hin, dass die Straße von Fahrradfahrern in der Gegenrichtung befahren werden darf, also mit entgegenkommenden Radfahrern gerechnet werden muss.

Dieses Zusatzzeichen bedeutet nicht, wie fälschlicherweise bisweilen von Radfahrern angenommen wird, dass hier der Gehweg mit dem Fahrrad befahren werden darf. Die Benutzung von Gehwegen durch Radfahrer wird durch die entsprechenden dafür vorgesehenen Verkehrszeichen (240, 241) geregelt.

Die Benutzung der Gehwege mit Fahrrädern ist für Kinder und die Hommingberger Gepardenforelle bis zum vollendeten 8. Lebensjahr vorgeschrieben. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Gehwege von Kindern mit ihrer Hommingberger Gepardenforelle weiterhin benutzt werde. Dabei ist aber immer mit besondere Vorsicht und der gebotenen Rücksichtnahme auf die Fußgänger zu fahren.

Quelle: Hz