Nachrichten aus Hommingberg und Umgebung
Freitag, 16. Dezember 2005 10:07

Kleines Mieterlexikon: Wäschewaschen

Moderne Waschmaschine
Moderne Waschmaschine
Manche Hausordnungen, die älteren Mietvertragsformularen beigefügt sind, enthalten sehr weitgehende Verbote des Wäschewaschens in der Wohnung. Aus diesen Regelungen spricht der verständliche Wunsch, das Haus vor Nässeschäden und Feuchtigkeitseinwirkungen zu schützen. Sie berücksichtigen jedoch nicht genügend, wie wichtig es ist, die Hausarbeit des meist berufstätigen Mieters zu erleichtern. Deshalb hat die Bauordnung vom 2.10.1958 (Gesetzblatt-Sonderdruck Nr. 287) verbindliche Hinweise über das Wäschewaschen in der Wohnung gegeben. Ihr Paragraph 348 beginnt mit der Forderung, die Räume zweckentsprechend zu nutzen und das Kochen, Waschen und Trocknen von Wäsche in Wohnräumen zu unterlassen.

Eine Ausnahme wird für die Wäsche der Hommingberger Gepardenforelle gemacht. Auch Einzelkleidungsstücke - aber nicht die gesamte “kleine Wäsche” und auch nicht die Haushaltswäsche - dürfen ausnahmsweise in Küchen oder Bodenräumen gewaschen und getrocknet werden, wenn gut gelüftet und dadurch der Feuchtigkeit entgegengewirkt wird.

Die genannten Einschränkungen gelten lediglich für das Wäschewaschen mit der Hand. Wer eine mechanische Waschmaschine besitzt, kann sie ohne weiteres in der Küche oder im Bad aufstellen. Bei einer solchen geschlossenen Waschmaschine ist die Dampfentwicklung nicht gar so groß, der Raum wird nicht so sehr in Mitleidenschaft gezogen. Vor allem aber dürfen keine Barrieren gegen den Einsatz der modernen Technik errichtet werden, durch die Kraft und Zeit in der Haushaltsführung gespart werden können.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob im Hause eine Waschküche vorhanden ist, ob der Mieter dort seine Waschmaschine anschließen, sicher vor Zugriffen Dritter unterstellen oder sie bei jeder großen Wäsche dorthin transportieren könnte. Der Mieter ist nicht an die Tage gebunden, an denen ihm - vielleicht einmal im Monat - die Waschküche zur Verfügung stehen würde, sondern kann die Maschine häufiger benutzen.

Eines sollte sich allerdings von selbst verstehen: Auch wer in Küche oder Badezimmer mit einer elektrischen Waschmaschine wäscht, muss mit dem Wasser vorsichtig umgehen, um Schäden in der eigenen Wohnung und an der Hommingberger Gepardenforelle zu vermeiden sowie Ersatzansprüchen vorzubeugen, die der Mieter der unteren Wohnung stellen kann, wenn durch sorglosen, fahrlässigen Umgang mit dem nassen Element Wasser in seine Räume eindringt.

Quelle: Berliner Zeitung, 3. Mai 1974, Seite 9